Informationsblatt für Jugendabteilungen, JugendleiterInnen,JugendbetreuerInnen, Kinder, Jugendliche und deren Eltern.

Prävention vor sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch (Umsetzung §72a SGB VIII) 
Wir sagen Nein zu sexueller Belästigung und sexuellem Missbrauch:

Liebe Jugendliche, Eltern, JugendleiterInnen und BetreuerInnen, 
der Schutz von Mädchen und Jungen vor sexualisierter Gewalt ist uns ein wichtiges Anliegen, dafür setzen wir uns engagiert und offensiv ein. Genauso wichtig wie der Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist uns der Schutz unserer ehrenamtlichen ÜbungsleiterInnen und BetreuerInnen vor haltlosen Verdächtigungen in diesem sensiblen Bereich.

Wir wollen beim TSV Dobel eine „Kultur des Hinsehens“ und des „Achtgebens“ leben. Das bedeutet für uns, dass wir respektvoll und achtsam mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Verantwortlichen im Jugendsport umgehen. Dies bedeutet aber auch, dass wir auf die Inhalte unserer jugendsportlichen Angebote achten. Wir wollen, dass alle Kinder und Jugendlichen beim TSV Dobel sicher und mit Spaß und Hingabe ihren Sport ausüben können. Täter und Täterinnen haben bei uns nichts verloren.

Hierzu gibt es beim TSV Dobel einige Regelungen, die wir in Zukunft umsetzen werden:

  • Der TSV Dobel gibt sich ein Leitbild.
  • Der Vorstand des TSV Dobel orientiert sein Handeln und Tun an diesem Leitbild.

Der TSV Dobel hat mit dem Landkreis Calw die Vereinbarung nach §72a, SGB VIII zur Einsichtnahme von erweiterten Führungszeugnissen für seine Vorstandsmitglieder abgeschlossen. Bereits auf- oder straffällig gewordene Personen (die relevanten §§ betreffend) müssen von den Kindern und Jugendlichen ferngehalten werden. Dementsprechend müssen alle Personen vor Aufnahme einer Jugendbetreuertätigkeit beim TSV Dobel, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Verfahren Führungszeugnis:

  • Der Verein stellt dem Ehrenamtlichen eine Bescheinigung aus, dass er/sie für den
    TSV Dobel ehrenamtlich tätig ist und ein Führungszeugnis benötigt.
  • Der Ehrenamtliche beantragt bei seiner Meldebehörde ein erweitertes, polizeiliches Führungszeugnis.
  • Mittels der Bescheinigung wird der Ehrenamtliche von der Gebühr (13.- €) befreit.
  • Nach Erhalt geht der Ehrenamtliche zum eingetragenen Vorstand (§26 BGB), legt es zur Einsicht vor und nimmt es wieder mit.
  • Die verantwortliche Person des eingetragenen Vorstands vermerkt nach den Bestimmungen des Datenschutzes nur den Namen und das Datum der Einsichtnahme in das Führungszeugnis.
  • Nach 5 Jahren muss ein neues Führungszeugnis vorgelegt werden.
  • Spätestens nach drei Monaten, nachdem der oder die Ehrenamtliche die Tätigkeit beendet hat, müssen diese Informationen vom TSV Dobel gelöscht/vernichtet werden. 

Der TSV Dobel pflegt eine „Kultur des Hinsehens“ in diesem sensiblen Bereich (auffälliges/ungewöhnliches Verhalten bei Kindern und Jugendlichen): Wir sehen bei Auffälligkeiten, die von außen initiiert sind, nicht weg.

Prävention/ Ehrenkodex:

Durch verschiedene Schutzmaßnahmen sorgt der TSV Dobel dafür, dass sexualisierte Gewalt in ihren Angeboten verhindert wird, Kinder und Jugendliche vor der Gefahr des sexuellen Missbrauchs und JugendmitarbeiterInnen vor falschen Verdächtigungen geschützt werden:

  • ÜbungsleiterInnen/BetreuerInnen sind nie mit einem Kind oder Jugendlichen alleine im Raum.
  • Bei Übungsstunden oder geplanten sportlichen Veranstaltungen und deren Vorbereitungen wird möglichst immer das „6-Augenprinzip“ und/oder das „Prinzip der offenen Tür“ eingehalten, d.h. wenn ein Übungsleiter/Betreuer ein Einzeltraining für erforderlich hält, muss ein weiterer Übungsleiter/Betreuer bzw. ein weiteres Kind oder Elternteil anwesend sein. Ist dies nicht möglich, sind alle Türen bis zur Eingangstür offen zu lassen.
  • Niemand wird zu einer Aktion, Übung oder Trainingssequenz gezwungen.
  • Notwendige Körperberührungen, z.B. für sportspezifische Hilfestellungen setzen das Einverständnis des Minderjährigen voraus.
  • Körperliche Kontakte (z.B. in den Arm nehmen um zu Trösten oder Mut zu machen) müssen von den Kindern und Jugendlichen erwünscht und gewollt sein und dürfen das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten.
  • Umkleideräume werden nur nach Klopfen und Aufforderung von den ÜbungsleiterInnen/BetreuerInnen betreten. Es wird nicht gleichzeitig mit Kindern und Jugendlichen geduscht.
  • Auch bei besonderen Erfolgen von einzelnen Kinder/Jugendlichen werden durch Übungsleiter/Betreuer keine Vergünstigungen gewährt oder Geschenke gemacht, die nicht mit mindestens einem weiteren Übungsleiter/Betreuer abgesprochen sind.
  • Kinder und Jugendliche werden nicht in den Privatbereich des Übungsleiters/ Betreuers (Wohnung, Haus, Boot, Garten, Hütte etc.) mitgenommen.
  • Ehrenamtliche teilen mit Kindern und Jugendlichen keine Geheimnisse. Alle Absprachen, die ein Trainer/Übungsleiter mit einem Kind bzw. Jugendlichen trifft, können öffentlich gemacht werden.
  • Wird von einer der Schutzmaßnahmen aus wohlüberlegten Gründen abgewichen, ist dies mit dem Vorstand des Vereins abzusprechen. Dabei sind die Gründe kritisch zu diskutieren.
  • Die Verantwortlichen des TSV Dobel und deren GruppenleiterInnen machen keine gewalttätige oder sexistische oder ähnliche anzügliche Bemerkungen und dulden dies auch unter den Kindern/Jugendlichen nicht. Falls solche Äußerungen oder ein solches Verhalten vorkommen, wird dies thematisiert und darüber gesprochen.

Für unsere Kinder und Jugendlichen im Verein gilt:

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Diese müssen von uns allen respektiert werden. Für alle Kinder und Jugendlichen gilt:

  • Mein Körper gehört mir, ich setze die Grenzen der Berührungen
  • Es gibt gute, komische oder schlechte Berührungen. Manche Berührungen sind nicht von jedem Menschen okay. Manche fühlen sich immer seltsam oder unangenehm an. Dies darf und kann ich offen gegenüber Übungsleitern/ Betreuern ansprechen und bitten, diese Berührung sein zu lassen.
  • Mein Gefühl ist richtig. Wenn ich etwas unangenehm finde, ist dieses Gefühl völlig in Ordnung und muss respektiert werden.
    Ich darf „NEIN“ sagen. Wenn jemand etwas Unangenehmes von mir verlangt, darf ich dies ablehnen, auch wenn diese Person erwachsen oder deutlich älter ist.
  • Es gibt gute und schlechte Geheimnisse. Nicht alles muss ich geheim halten, bei „schlechten“ Geheimnissen, ist es völlig in Ordnung sich Jemandem anzuvertrauen.
  • Ich habe keine Schuld. Täter/-innen versuchen zwar, das Gefühl zu vermitteln, dass man selbst eine Mitschuld hat. Das ist ein fieser Trick. Schuld an den Übergriffen und allem was dazu gehört, ist immer der Täter oder die Täterin.
  • Ich darf mir Hilfe holen! Du hast ein Recht auf Hilfe, wenn du eine Situation nicht einschätzen kannst oder Angst hast. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten an solchen Situationen etwas zu ändern. Hilfsangebote sind immer kostenlos. Falls Du Probleme hast kannst Du Dich an unten aufgeführte Ansprechpartner wenden.
  • Auch die Kinder und Jugendlichen handeln untereinander nach der Regel: „Ich tue keinem anderen etwas, was ich nicht will, dass man es mir antut.“

Der TSV Dobel installiert das Amt einer Vertrauensperson, an die sich alle Kinder, Eltern und Betreuer wenden können, wenn es trotz aller Bemühungen Auffälligkeiten in diesem Bereich gibt.

Ansprechspartnerin sind:

Anke Hummel-Ruff (Tel. 07083 – 57 32)
Natalie Kull (Tel. 07083 – 50 04 31)
Theresa Bott (mobil 0151 – 41932831)

Die zuständige Ansprechspartner werden regelmäßig an einem Seminar zur Schulung zum Thema sexueller Missbrauch/sexuelle Belästigung teilnehmen. Die ÜbungsleiterInnen und BetreuerInnen kennen die Präventionsmaßnahmen/den Ehrenkodex, in denen die Regeln des Umgangs mit Kindern dokumentiert ist. Ihnen sind auch die Interventionsschritte im Krisenfall bekannt. Die Ansprechspartner schulen ihre Vorstandsmitglieder und JugendübungsleiterInnen/BetreuerInnen zum Thema mit einer verpflichtenden jährlichen Schulungsmaßnahme.

Interventionsschritte bei einem „Verdachtsfall sexualisierte Gewalt“ (Kreisjugendring Calw):

  • Dokumentieren Sie die Feststellungen bzw. Informationen. Dazu gehören Zeitpunkt, Art der Feststellung oder wörtlicher Inhalt der Information. Schreiben Sie die reinen Mitteilungen auf, ohne Interpretation
  • Hören Sie den Betroffenen zu und schenken ihnen Glauben
  • Geben Sie die Zusage, dass alle weiteren Schritte, z.B. die Information an die Eltern nur in Absprache erfolgen. An keiner Stelle darf „über den Kopf“ der betroffenen Kinder und Jugendlichen gehandelt werden. Geben Sie keine Versprechungen ab. 
  • Suchen Sie den Kontakt zu den Ansprechpartnern im Verein (sofern vorhanden) und zum Vorstand
  • Unter Berücksichtigung des Wunsches des betroffenen Kindes nehmen Sie Kontakt zu einer Fachberatungsstelle und eventuell zum Jugendamt auf.
  • Wenn sich der Verdacht erhärtet, nehmen Sie Kontakt zu einem Rechtsbeistand auf. Mit der Fachberatungsstelle muss geklärt werden, ob Polizei und Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müssen
  • Informieren Sie die Vereinsmitglieder.
  • Falls der Fall „Wellen“ schlägt, gehen Sie gegenüber der Presse offensiv vor und erläutern, welche Schutz- und Präventionsma.nahmen ihr Verein unternommen hat.

Tipps für Eltern (aus www.polizei-bw.de)

Wenn Sie ein Kind in die Obhut eines Vereins oder einer Institution geben, scheuen Sie sich daher nicht zu fragen, ob:

  • Betreuer einen Ehrenkodex oder eine Verpflichtungserklärung unterzeichnen, in denen die Regeln des Umgangs mit Kindern niedergelegt sind,
  • Mitarbeiter vor Aufnahme einer Tätigkeit ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen müssen,
  • Leitlinien zum Vorgehen im Verdachtsfall bestehen

Ansprechpartner des TSV Dobel:

Anke Hummel-Ruff; Tel. 07083 – 57 32
Natalie Kull; Tel.07083 – 50 04 31
Theresa Bott: mobil 0151 – 41932831

Kreis Calw: Enzkreis:

Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt/Landratsamt Calw, Außenstelle Nagold Nadine Dreher, Carmen Schulz Freudenst.dter Str. 30 72202 Nagold 07452-842580 
Nadine.Dreher@kreis-calw.de 
Carmen.Schulz@kreis-calw.de 
Beratungsstelle für Mädchen und Jungen zum Schutz vor sexueller Gewalt, Lilith-Beratungsstelle Hohenzollernstr. 34 75177 Pforzheim 07231 353 434 
info@lilith-beratungsstelle.de 
Frauen helfen Frauen e.V. 07051-78281 
Jugendamt Enzkreis Zähringerallee 3 75177 Pforzheim 07231 308 9275 
jugendamt@enzkreis.de 
Kinderschutzbund Calw 07051-934469 
info@kinderschutzbund-calw.de 
Kinderschutzbund Nagold 07452-66480 
Kinderschutzbund-nagold@t-online.de 
Kinderschutzbund Pforzheim-Enzkreis e.V. Tunnelstr. 33 75172 Pforzheim 07231 589760 
info@dksb-pforzheim.de 
Notruf 110 
Rund um die Uhr: www.hilfeportal-missbrauch.de

 
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